Im April hat der Deutsche Bundestag entschieden, Import und Forschung
an menschlichen embryonalen Stammzellen nur unter strengsten Auflagen
und nur für "hochrangige Forschungsziele" zu erlauben. In Deutschland
selbst ist die Gewinnung embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken
durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Dennoch ist die öffentliche
Gesellschaft aufgefordert, den ethischen Fragen zur
Präimplantationsdiagnostik, zu Stammzellenforschung sowie des
therapeutischen und reproduktiven Klonens im Raum zwischen
Wissenschaft und Recht verstärkt nachzugehen. Bernhard Schlink, an
der Humboldt-Universität zu Berlin lehrender Professor für
Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie, untersucht in nun
vorliegender erweiterter Fassung eines im Dezember 2001 gehaltenen
Vortrages die verfassungsrechtlichen Vorgaben für Embryonenschutz im
Kontext der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht zum
Schwangerschaftsabbruch. Gut verständlich geschrieben, formuliert der
Autor sich widersprechende Ergebnisse und verdeutlicht damit, dass der
Gesetzgeber zurzeit in seiner Haltung zum Lebensschutz uneindeutig
regelt. Schlink appelliert sowohl an die rechtswissenschaftliche
Dogmatik als auch an den Gesetzgeber, den Widersprüchen klärend zu
begegnen.
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Überarbeitete Fassung eines Vortrages, gehalten vor der Juristischen Gesellschaft zu Berlin am 19. Dezember 2002
Produktdetaljer
ISBN
9783110881547
Publisert
2015
Utgave
1. utgave
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De Gruyter
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Tysk
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Product format
Digital bok
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